
Scheidung in Sicht?
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Unsere TOP-Ratgeber für Sie

Keine Angst vor Scheidungskosten
Was kostet eine Scheidung wirklich? Wir zeigen, wie sich Anwalts- und Gerichtskosten zusammensetzen – und wie Sie Ihre finanzielle Planung im Griff behalten.

Angst vor Einsamkeit nach der Trennung
Wenn aus „wir“ plötzlich „ich“ wird: Wie Sie mit emotionaler Leere umgehen und warum Trennung auch der Anfang von etwas Neuem sein kann.

Angst vor dem Auszug nach der Trennung
Wohin nach dem Ende der gemeinsamen Zeit? Lesen Sie, welche Rechte Sie in der Wohnung haben – und wie Sie den Neuanfang geordnet planen.

Angst vor Schuld an der Scheidung?
Wer trägt die Schuld – und spielt das überhaupt eine Rolle? Erfahren Sie, warum das Schuldprinzip abgeschafft ist und wie Sie emotionale Last loslassen können.

Mythos Kindesunterhalt: Was stimmt wirklich?
Wer zahlt wie viel? Was tun, wenn der Unterhalt ausbleibt? Wir räumen mit Irrtümern auf und erklären Rechte und Pflichten rund ums Kind.

Trennungsunterhalt verständlich erklärt
Was steht mir während der Trennung zu – und wie lange? Wir erklären, wie Trennungsunterhalt funktioniert und wann er geltend gemacht werden sollte.

Angst vor Altersarmut und Versorgungsausgleich
Wie sicher ist meine Rente nach der Scheidung? Wir erklären, wie der Versorgungsausgleich funktioniert – und was Sie für Ihre Altersvorsorge tun können.

Erster Termin beim Scheidungsanwalt ohne Stress
Was fragt der Anwalt? Was sollten Sie wissen oder mitbringen (am Laptop parat haben)? Lesen Sie, wie Sie den ersten Schritt entspannt und gut vorbereitet meistern.

Teure Scheidung? So hilft die Verfahrenskostenhilfe (VKH)
Sie haben wenig Geld? Kein Grund, auf Ihre Rechte zu verzichten. Erfahren Sie, wann und wie der Staat Ihre Scheidungskosten übernimmt.

Sorge- und Umgangsrecht: Was gilt nach der Trennung?
Wer darf was entscheiden, und wie oft sieht man das Kind? Wir geben Orientierung im juristischen Dschungel rund um Kinder nach der Trennung.

Angst vor einem Rosenkrieg und langer Scheidungsdauer
Monatelanger Streit vor Gericht? Das muss nicht sein. Lesen Sie, wie Sie die Scheidung fair und zügig gestalten – ohne Nervenkrieg.

Angst vor dem Scheidungstermin - nicht doch!
Was erwartet mich vor Gericht - bzw. vor dem Laptop zu Hause? Wir erklären verständlich, wie ein Scheidungstermin abläuft – vor allem, dass es hilft, nicht mehr unbedingt zum Gericht zu müssen.

Angst, die Immobilie zu verlieren – oder die Rolle als Ernährer
Haus weg, Status weg? Wir erklären, was bei Immobilie, Eigentum und Rollenbildern wirklich zählt – und wie Sie Ihre Position wahren.

Nachehelicher Unterhalt & Wiedereinstieg in den Beruf
Wie geht es finanziell weiter? Wann Sie Anspruch auf Unterhalt haben – und wie der berufliche Neustart nach der Ehe gelingen kann.

Trennungsschmerz: Wenn das Herz nicht hinterherkommt
Rechtlich getrennt – aber innerlich nicht losgelassen? Erfahren Sie, wie Sie mit dem Schmerz umgehen und emotional wieder Tritt fassen.
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Möchten Sie zunächst weitere und exklusive Informationen zu Ihrer Trennung und Scheidung? Dann fordern Sie unser Gratis-InfoPaket Scheidung an. Wir senden es Ihnen kostenlos zu.
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Scheidungsfolgen - kleines 1x1 der Scheidung
Eine Scheidung betrifft viele Bereiche Ihres Lebens, die nun aufgeteilt und gelöst werden müssen. Wenn Sie dies in Eigenregie schaffen, umso besser. Wenn nicht, benötigen Sie schon jetzt einen Mediator oder einen Scheidungsservice, der Ihnen zur Seite steht. Die folgenden sogenannten Scheidungsfolgen sollten Sie unbedingt mit Ihrem Ex-Partner regeln:
Trennungsunterhalt
Erhalte ich Trennungsunterhalt? Wie lange? In welcher Höhe?
Wenn Sie gar nichts oder weniger verdienen als Ihr Ehepartner, dann können Sie Trennungsunterhalt geltend machen. Für denjenigen, der Trennungsunterhalt bezahlen muss, gibt es einen sogenannten Mindestselbstbehalt in Euro, der ihm verbleiben muss.
Trennungsunterhalt sollten Sie sich immer berechnen lassen und schriftlich sowie sofort nach der Trennung geltend machen, da dieser Unterhaltsanspruch grundsätzlich nicht rückwirkend geltend gemacht werden kann!
Sorgerecht und Umgangsrecht mit Kindern
Wer hat das Sorgerecht? Wie können wir den Umgang mit dem (den) Kind(ern) regeln?
Das Sorgerecht verbleibt bei einer Trennung bei beiden Elternteilen. Wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben möchten, dann müssen Sie einen Antrag beim Familiengericht stellen. Das Gericht überträgt Ihnen das alleinige Sorgerecht aber nur dann, wenn äußerst wichtige Gründe vorliegen, die das Wohl des Kindes gefährden würden, falls die gemeinsame Sorge weitergeführt werden würde.
Das Umgangsrecht ist gesetzlich nicht festgelegt. Sie als Eltern sind gehalten, eine für ihr gemeinsames Kind wirklich gute Lösung zu finden. Ob Sie nun das sogenannte Wechselmodell wählen, bei dem ihr Kind eine Woche bei Ihnen ist, und die nächste Woche beim Vater verbleibt, oder ob ihr Kind jedes zweite Wochenende beim Vater ist oder darüber hinaus noch einen Tag in der Woche, bleibt Ihnen beiden überlassen. Finden Sie keine Lösung, nimmt sich ein Gericht der Sache an.
Vermögensaufteilung
Was ist eine Zugewinngemeinschaft? Wie funktioniert der Zugewinnausgleich?
Ehegatten leben kraft Gesetzes im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dies ist der gesetzliche Güterstand. Die während der Ehezeit erwirtschafteten Vermögenswerte werden als von beiden Ehepartnern gemeinsam erwirtschaftet betrachtet. Wenn Sie sich trennen, hat ein Partner Anspruch auf Zugewinnausgleich gegenüber dem anderen Partner.
Dem Zugewinnausgleich liegt folgende Berechnung zugrunde:
- das Anfangsvermögen (also das Vermögen, dass Sie beide zum Zeitpunkt der Eheschließung hatten)
- wird dem Endvermögen (also das Vermögen bei Beendigung der Ehe) gegenübergestellt.
- Die Differenz wird geteilt, wenn Sie einen geringeren Zugewinn als Ihr Expartner erzielt haben, dann haben Sie Anspruch auf die Hälfte der Differenz zwischen Anfangs- und Endvermögen.
Was wird aus der Immobilie?
Welche Alternativen gibt es? Wer trägt die Kreditschulden?
Sind Sie beide Besitzer einer gemeinsamen Immobilie, müssen Sie eine Lösung finden, was mit dieser Immobilie nach der Scheidung geschehen soll. Wenn Sie keine einvernehmliche Lösung finden, wird es sehr teuer für Sie! Was gibt es für Möglichkeiten beim Thema Immobilie und Scheidung ?
- Verkauf der Immobilie ohne (zu viel) Stress zum bestmöglichen Marktpreis.
- Vermietung der Immobilie, die weiterhin in Ihrem gemeinsamen Besitz verbleibt.
- 100%ige Übernahme der Immobilie von Ihnen oder ihrem Ex-Partner, hier muss die Bank mitspielen und einen von Ihnen aus dem Kreditvertrag entlassen. Zudem werden Sie ihren Partner ausbezahlen müssen.
- Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung), die in der Regel einen erheblichen Finanzmittelverlust nach sich zieht.
Rentenausgleich
Was ist das und wie wird er berechnet?
Der Versorgungsausgleich regelt die Rentenanwartschaften, die Sie beide erworben haben. Wenn Sie sich scheiden lassen wollen, erhält derjenige, der weniger Rentenansprüche durch seine Berufstätigkeit erwerben konnte, vom Ehepartner die Hälfte der Rentenansprüche, die er mehr erworben hat.
Es spielt dabei überhaupt keine Rolle, warum einer von ihnen weniger Rentenpunkte während der Ehezeit gesammelt hat.
Erbschaftsangelegenheiten
Wann Sie noch erben und wann nicht mehr
Wenn einer von Ihnen nach der Trennung stirbt, verbleiben das gesetzliche Ehegattenerbrecht sowie Testamente oder Erbverträge zugunsten des anderen Gatten bestehen.
Wenn Sie oder Ihr Ex-Partner den anderen enterbt hatten, stehen ihnen weiterhin noch die sogenannten Pflichtteilsansprüche in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils gegen die Erben zu.
Wenn der verstorbene Ehegatte keinen Scheidungsantrag gestellt oder der Scheidung zugestimmt hat, so bleibt das Erbrecht wie bisher bestehen. Falls der verstorbene Ehegatte die Scheidung vor seinem Tod beantragt hat, ist das Erbrecht und auch der Pflichtanteilsanspruch ausgeschlossen.
Nachehelicher Unterhalt
Wie wird der nacheheliche Unterhalt berechnet? Was steht mir zu und wie lange oder wie viel muss ich zahlen?
Jeder Ehegatte ist grundsätzlich selbst verpflichtet, seinen eigenen Unterhalt zu beschaffen. Wenn Sie nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen, haben Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, sofern die finanziellen Mittel des Ex-Ehepartners es zulassen. Beim sogenannten Mangelfall, also wenn nicht genügend Geld zur Verfügung steht, um alle Unterhaltsansprüche zu befriedigen, sind vorrangig schulpflichtige Kinder und Kinder bis zum 21. Lebensjahr unterhaltsberechtigt, erst dann kommen eventuell Sie zum Zuge und erhalten nachehelichen Unterhalt.