Keine Angst vor Kindesunterhalt

Kindesunterhalt zu fordern, aber auch zu prüfen ist beides nur fair

Hero Bild für den Ratgeberzuletzt aktualisiert am: 01.10.2025, geschrieben von Christopher Prüfer

Vielleicht machen Sie sich Gedanken darüber, was mit dem Kindesunterhalt auf Sie zukommt.

  • Wenn Sie zahlen müssen: Haben Sie Angst, dass die Zahlungen zu hoch sind, Sie finanziell überfordern und dass Ihre anderen Ausgaben bei der Berechnung nicht berücksichtigt werden.
  • Wenn Sie Anspruch haben: Fürchten Sie, dass Ihr Ex-Partner nicht zahlt oder den Betrag drückt, weil Sie aus einer bisher unverbindlichen Vereinbarung etwas Offizielles wie einen Unterhaltstitel machen möchten.

Die gute Nachricht: Der Kindesunterhalt ist in Deutschland klar geregelt – mit nachvollziehbaren Berechnungstabellen, staatlicher Absicherung und rechtlichen Möglichkeiten, Ansprüche durchzusetzen. Wenn Sie die Grundlagen kennen, verlieren Sie die Angst vor diesem Thema.

Die schlechte Nachricht – aber eigentlich wiederum auch eine gute: Eine DJI-Studie (erschienen 2021) beschreibt, dass nur etwa 47 % der Kinder in Alleinerziehenden-Familien den vollständigen Unterhalt erhalten.

Falls Sie nun das Gefühl haben, dass dies auch bei Ihnen so ist, sind Sie – und das ist die gute Nachricht - auf der richtigen Webseite, um Ihre Unterhaltshöhe zum kleinen Preis überprüfen zu lassen.

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Machen Sie sich keine Gedanken über komplizierte Faktoren wie das Wechselmodell, Änderungen beim Einkommen oder die Wohnsituation – wir übernehmen die Berechnung des Unterhalts für Sie. Mit unserem kostengünstigen Service erhalten Sie eine schnelle, einfache und rechtssichere Berechnung.

Gut für Sie: Wenn Sie das Formular abschicken, erteilen Sie uns noch keinen Auftrag. Deswegen heißt es auch zunächst Unterhaltsberechnung beantragen. Erst nachdem Sie schriftlich eine Vergütungsvereinbarung oder Vollmacht unterschreiben, wird der Auftrag verbindlich.

Welche drei Botschaften nehmen Sie von hier mit?

  1. Kindesunterhalt ist klar geregelt – niemand muss willkürliche Forderungen fürchten.
  2. Wer nicht zahlen kann, wird durch Einkommensgrenzen geschützt.
  3. Für Kinder ist Unterhalt gesichert – notfalls durch den Staat.

Wie Kindesunterhalt geregelt wird

Kindesunterhalt ist kein Thema für Willkür oder persönliche Absprachen – er ist in Deutschland klar gesetzlich geregelt. Das sorgt für Sicherheit für beide Seiten: für den Elternteil, der zahlt, und für den, der den Unterhalt für das Kind einfordert. Die wichtigsten Grundlagen sind einfach zu verstehen:

Die Grundlage: Düsseldorfer Tabelle

Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle, die jährlich angepasst wird. Sie berücksichtigt das (bereinigte) Nettoeinkommen des zahlenden Elternteils sowie das Alter des Kindes.

Leistungsfähigkeit schützt

Niemand muss mehr zahlen, als er leisten kann. Das Gesetz sieht einen sogenannten Selbstbehalt vor – ein Betrag, der jedem Unterhaltspflichtigen zum Leben bleibt.

Durchsetzung von Ansprüchen

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, kann der Anspruch über das Jugendamt oder das Familiengericht durchgesetzt werden. Zusätzlich gibt es den staatlichen Unterhaltsvorschuss, falls Zahlungen ausbleiben.

Typische Befürchtungen beim Kindesunterhalt und die Realität

Viele Sorgen rund um den Kindesunterhalt beruhen auf Missverständnissen: „Ich werde finanziell ruiniert“ oder* „Mein Kind steht ohne Geld da“*. Die folgende Übersicht zeigt die Unterschiede zwischen Angst und Realität.

Ich fürchte…In Wahrheit ist es so…
„Der Unterhalt wird willkürlich festgelegt.“Es gilt die Düsseldorfer Tabelle – klar und transparent.
„Ich muss zahlen, auch wenn ich selbst kaum Geld habe.“Der Selbstbehalt schützt Ihr Existenzminimum.
„Mein/e Ex zahlt nicht – dann habe ich Pech.“Jugendamt, Gericht und Unterhaltsvorschuss sichern Ansprüche ab.
„Mein/e Ex könnte sauer werden, wenn ich unsere bisherige lockere mündliche Vereinbarung zur Kindesunterhaltshöhe offiziell nachrechnen lasse.“Denken Sie daran, dass Sie den Unterhalt für Ihr Kind einfordern (natürlich auf der anderen Seite ihn für es zahlen). Der fordernde Elternteil ist der rechtliche Vertreter, aber muss den Unterhalt zum Wohle des Kindes verwenden. Wohlgemerkt, die korrekte Höhe.

Wie Kindesunterhalt eingefordert und nachgefordert wird

Kindesunterhalt kann außergerichtlich eingefordert werden – entweder über einen Anwalt oder über das Jugendamt, das den Anspruch beurkundet. Erfolgt keine Einigung oder Zahlung, kann der Unterhalt beim Familiengericht durchgesetzt werden.

Für Nachforderungen gilt ein wichtiger Grundsatz: Unterhalt gibt es in der Regel erst ab dem Zeitpunkt, an dem der Unterhaltspflichtige offiziell zur Zahlung bzw. zur Offenlegung seiner Einkommenssituation aufgefordert wurde. Diese Aufforderung sollten Sie als Unterhaltsfordernde/r gut aufbewahren, um sie im Zweifel belegen zu können.

Wann sollte man den Anwalt zu Rate ziehen, wann das Jugendamt?

Die nachstehenden Empfehlungen sind nicht alle auf Ihre individuelle Situation anwendbar, fußen aber auf Erfahrungswerten aus über 15 Jahren Betreuung im Familienrecht.

SituationUnterhaltsberechnung bei...
Unterhaltsdurchsetzung ist schwierig und könnte einen langen Prozess nach sich ziehenJugendamt, da Sie hier keine Kosten haben
Sie möchten den Unterhalt nicht online berechnen lassen und verstehen sich gut mit Ihrem zuständigen SachbearbeitendemJugendamt, da Sie dies zwar nicht, wie einen Anwalt, wechseln können, es in diesem Fall aber auch nicht müssen
Sie möchten neben dem Kindesunterhalt noch weitere Unterhaltsarten wie Trennungsunterhalt oder nachehelichen Unterhalt errechnet habenAnwalt/Unterhaltsservice, da Erwachsenenunterhalt nicht vom Jugendamt berechnet wird und der Anwalt dann schon alle Infos zu Ihrer Situation kennt
Sie möchten den Unterhalt für Volljährige ausrechnen lassen, auch als Volljährige/rAnwalt/Unterhaltsservice, da das Jugendamt hier meist nur beratend tätig wird, wenn überhaupt
Sie möchten den Unterhalt online berechnet habenAnwalt/Unterhaltsservice oder Jugendamt, sofern das Jugendamt dies ohne persönliche Vorsprache anbietet

Häufig gestellte Fragen zu Kindesunterhalt

Grundsätzlich bis zur Volljährigkeit des Kindes, manchmal auch länger, z. B. während Ausbildung oder Studium. Die Berechnungsweise ändert sich dann etwas.

Nicht in voller Höhe. Das Gericht berücksichtigt Ihr Einkommen. Unter Umständen wird der Betrag angepasst.

Dann können Sie ihn über das Jugendamt oder Gericht einfordern. Zusätzlich gibt es den Unterhaltsvorschuss.

Nein. Unterhalt wird grundsätzlich in Geld gezahlt, auch wenn Sie sich zusätzlich um das Kind kümmern.

Ja. Unterhalt ist unabhängig vom Umgangsrecht. Auch wenn kein Kontakt besteht, bleibt die Pflicht bestehen.

Alles in allem

Sie sehen: Kindesunterhalt ist kein Grund zur Angst. Die Regeln sind transparent, der Staat sorgt für Absicherung, und das Gesetz schützt Ihre finanzielle Existenz.

Wenn Sie Unterhalt zahlen müssen, wissen Sie genau, womit Sie rechnen können. Wenn Sie Anspruch haben, ist die Unterstützung Ihres Kindes gesichert.

So wird aus der Angst vor Kindesunterhalt die Sicherheit, dass für Ihr Kind gesorgt ist – und Sie mit klaren Rahmenbedingungen in die Zukunft blicken können.

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Verwendete Quellen: