Vielleicht machen Sie sich Sorgen, dass Sie nach einer Scheidung im Alter nicht mehr abgesichert sind. Gerade, wer während der Ehe weniger verdient oder Kinder betreut hat, fürchtet große Lücken in der Rente.
Die gute Nachricht: In Deutschland gibt es den Versorgungsausgleich. Er sorgt dafür, dass Rentenansprüche zwischen den Ehepartnern fair aufgeteilt werden. So wird verhindert, dass einer von Ihnen im Alter benachteiligt wird.
Auch wenn Sie diesen Versorgungsausgleich im Ehevertrag ausgeschlossen haben sollten, prüft das Gericht, ob dieser Ausschluss fair erscheint und dem ein anderer Wertausgleich gegenübersteht.
Ihr persönliches Info-Paket zur Scheidung – gratis und unverbindlich
Stehen Sie vor einer Trennung oder Scheidung? Holen Sie sich unser kostenfreies Info-Paket! Es bietet Ihnen eine wertvolle Orientierung in Fragen zu Trennung, Unterhalt und Ablauf. Deutschlands Nr. 1 Scheidungsservice – iurFRIEND – hilft Ihnen, von Anfang an den Überblick zu behalten.
Welche drei Botschaften nehmen Sie von hier mit?
- Der Versorgungsausgleich sorgt für eine gerechte Rentenaufteilung.
- Niemand verliert durch die Scheidung automatisch seine Altersabsicherung.
- Sie können zusätzlich eigene Schritte gehen, um Versorgungslücken zu schließen.
Wie funktioniert der Versorgungsausgleich?
Beim Versorgungsausgleich werden alle während der Ehezeit erworbenen Renten- und Versorgungsanwartschaften beider Partner ermittelt. Dazu zählen:
- gesetzliche Rentenansprüche,
- Betriebsrenten,
- private Rentenversicherungen.
Das Gericht teilt diese Ansprüche so auf, dass beide Partner gleichgestellt sind. Damit wird sichergestellt, dass der Ehepartner, der weniger einzahlen konnte (z. B. wegen Kindererziehung bzw. Teilzeit wegen Kinderbetreuung), nicht dauerhaft benachteiligt wird.
Statistik:
Aus einer Veröffentlichung der Deutschen Rentenversicherung geht hervor, dass Ende 2015 bei 1,8 Millionen der insgesamt rund 20,7 Millionen Renten Bezüge oder Abschläge aus einem Versorgungsausgleich zu verzeichnen waren. Dies betrifft etwa 8,7 % aller Renten.
Woher erfahre ich, wie es um meinen Versicherungsverlauf steht?
Um zu erfahren, wie es um Ihren Versicherungsverlauf steht, können Sie sich direkt an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Ab dem 27. Lebensjahr erhalten alle Versicherten automatisch einmal im Jahr eine Renteninformation, die einen ersten Überblick über die bisher erworbenen Rentenpunkte und die voraussichtliche Rentenhöhe gibt. Diese Information ist jedoch eher allgemein gehalten. Ab dem 55. Lebensjahr verschickt die Rentenversicherung zusätzlich eine ausführlichere Rentenauskunft, die konkrete Hochrechnungen enthält.
Was ist, wenn der Partner nicht mitmacht?
Viele glauben, ihr Ex-Partner könne den Versorgungsausgleich blockieren. Wahrscheinlich glauben auch einige Ex-Partner, dass das die Scheidung dann insgesamt verhindert oder verzögert. Doch das stimmt nicht: Der Versorgungsausgleich wird vom Gericht automatisch geprüft und durchgeführt, auch wenn ein Partner nicht aktiv mitwirkt.
Nur wenn beide Partner gemeinsam beantragen, den Versorgungsausgleich auszuschließen (z. B. per notarieller Vereinbarung), entfällt er. Das ist aber nur dann zulässig, wenn keine grobe Benachteiligung entsteht.
Auf sich selbst schauen: Was ist, wenn im eigenen Versicherungsverlauf Lücken sind?
Meist ist es jedoch so, dass man selbst über fehlende Eintragungen im Rentenversicherungsverlauf rätselt. Deswegen haben wir hier eine kleine Anleitung zu den häufigsten Ursachen fehlender Einträge zusammengestellt, und was Sie dagegen tun können:
Warum könnte ich eine Lücke haben? | Was kann ich dagegen tun? |
Auslandstätigkeiten: Arbeit im Ausland wird nicht automatisch angerechnet. | Tätigkeiten beim Rentenversicherungsträger melden, Nachweise einreichen. |
Wehr- oder Zivildienst, Arbeitslosigkeit, Ausbildung: Manche Zeiten wurden nicht korrekt übertragen oder sind beim Datenabgleich verloren gegangen. | Eigene Unterlagen prüfen und fehlende Nachweise nachreichen. |
Eltern- und Ausbildungszeiten: Kindererziehungszeiten werden nicht immer automatisch erfasst. | Antrag stellen (z. B. Formular V0800) zur Anerkennung dieser Zeiten. |
Schulzeiten & Kindererziehung als Wartezeiten: Abgleichfehler oder Überschneidungen mit anderen Zeiten können zu Lücken führen. | Versicherungsverlauf genau prüfen und Unstimmigkeiten beim Rentenversicherungsträger melden. |
Gibt es nachehelichen Unterhalt trotz Versorgungsausgleich, oder haben beide Dinge nichts miteinander zu tun?
Der Versorgungsausgleich und nachehelicher Unterhalt sind voneinander unabhängig. Das heißt: Auch wenn der Versorgungsausgleich durchgeführt wird, kann zusätzlich ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.
In der Praxis:
- Der Versorgungsausgleich wirkt sich erst im Rentenalter aus.
- Der nacheheliche Unterhalt betrifft die Zeit nach der Scheidung bis zum Eintritt in die Rente (oder solange die Voraussetzungen vorliegen).
Häufig gestellte Fragen zum Versorgungsausgleich
Alles in allem
Sie müssen keine Angst haben, durch eine Scheidung ins Rentenloch zu fallen. Der Versorgungsausgleich sorgt automatisch dafür, dass beide Ehepartner gerecht abgesichert sind. Auch wenn der Ex nicht mitwirkt, wird der Ausgleich durchgeführt.
Und Sie können zusätzlich aktiv werden: Eigene Beiträge, betriebliche oder private Vorsorge helfen, Lücken zu schließen. So wird aus der Angst vor Altersarmut die Sicherheit, dass Sie auch nach der Scheidung gut abgesichert sind.
Was kostet Ihre Scheidung? Jetzt Gratis-Kostenvoranschlag sichern
Sie wünschen sich einen reibungslosen Ablauf Ihrer Scheidung – am besten online und ohne unnötigen Aufwand? Mit iurFRIEND geht das! Fordern Sie jetzt Ihren individuellen und kostenlosen Kostenvoranschlag für Ihre Scheidung an – ganz bequem in nur wenigen Minuten bei Ihnen im Email-Postfach.
Verwendete Quellen:
- Dr. Wolfgang Keck, Tatjana Mika, Hilal Sezgin: 40 Jahre Versorgungsausgleich – wie wirkt er sich aus?, in RVaktuell Juli 2017
- Deutsche Rentenversicherung: Was ist, wenn?, abgerufen am 28. August 2025
- eigene Erfahrungen – wie sollte es bei diesem Thema auch anders sein? ;-)