Ein Scheidungstermin beim Familiengericht löst bei vielen Betroffenen Herzklopfen aus. Manche befürchten, dass es zu einer Konfrontation mit dem Ex-Partner kommt, oder dass das Gericht unangenehme Fragen stellt. Dabei ist der Scheidungstermin in den meisten Fällen eine kurze und formale Angelegenheit, die auf Antrag sogar online abgehalten werden kann. Mit den richtigen Informationen und etwas Vorbereitung verlieren Sie ihre Angst – oder empfinden sogar Erleichterung, weil damit ein langer Abschnitt abgeschlossen wird.
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Sie befinden sich in den Vorbereitungen auf Ihre Trennung oder Scheidung, wussten aber bis eben nicht, dass der Scheidungstermin auch online stattfinden kann? Gerne kommen Sie zu uns als den Experten für die Online-Scheidung!
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Welche drei Botschaften nehmen Sie von hier mit?
- Der Scheidungstermin ist keine öffentliche Verhandlung – er findet im kleinsten Rahmen statt und zunehmend auch per Online-Konferenz.
- Sie müssen keine langen Reden halten – oft genügen wenige Antworten auf Standardfragen.
- Gute Vorbereitung (Ablauf kennen, Einigung über alle Scheidungsfolgen bereits vorab schriftlich eingereicht) nimmt Ihnen die Anspannung.
So läuft ein Scheidungstermin ab
- Sie loggen sich in die Onlinekonferenz ein bzw. bei Vorort-Terminen warten Sie auf dem Flur und warten auf den Aufruf durch das Gericht und gehen ins Sitzungszimmer
- Feststellung der Personalien
- Kurze Befragung beider Ehegatten (Ehe gescheitert? Seit wann getrennt?)
- Eventuelle Anhörung zu Folgesachen (nur falls beantragt)
- Verkündung des Scheidungsbeschlusses, ggf. Rechtsmittelverzicht – dann gelten Sie sofort als geschieden
Was im Scheidungstermin rechtlich (nicht) passiert
Eine der größten Ängste vieler Menschen: „Wird im Scheidungstermin plötzlich über Unterhalt, Sorgerecht oder unser Vermögen entschieden?“
Die kurze Antwort: Nur, wenn Sie oder Ihr Anwalt dies vorher beantragt haben.
- Unterhalt: Ehegatten- oder Kindesunterhalt wird nur behandelt, wenn ein gesonderter Antrag (Folgesache) gestellt wurde.
- Sorgerecht: Das gemeinsame Sorgerecht bleibt bestehen, sofern kein Antrag auf Alleinsorge gestellt wird. Das Gericht entzieht Eltern im Scheidungstermin nicht automatisch das Sorgerecht.
- Zugewinnausgleich/Vermögen: Nur bei vorherigem Antrag wird darüber entschieden.
- Überraschungen: Es gibt in Deutschland kein „spontanes“ Absprechen von Rechten im Scheidungstermin. Alles läuft nach vorher festgelegten Anträgen.
Beruhigender Fakt: In über 90 % der Scheidungsverfahren bleiben Unterhalt und Sorgerecht unberührt, wenn keine gesonderten Anträge gestellt wurden. Der Termin dient dann ausschließlich der Feststellung, dass die Ehe gescheitert ist.
Viele Betroffene malen sich den Scheidungstermin aus wie einen Gerichtskrimi, was er nicht ist und nicht sein darf
Dramatische Szenen, hitzige Wortgefechte, endlose Verhöre – so stellen es sich viele vor.
Die Wirklichkeit ist nüchterner: Es handelt sich um einen formalisierten Ablauf, der in erster Linie die rechtlichen Voraussetzungen für die Scheidung abprüft.
Damit Sie sehen, wie groß der Unterschied zwischen Erwartung und Realität ist, hier ein direkter Vergleich:
Erwartung der Beteiligten | Realität im Gerichtssaal |
„Es wird wie ein Gerichtsdrama im Fernsehen.“ | Nüchterlicher, formaler Ablauf ohne Publikum. |
„Ich muss mich verteidigen oder rechtfertigen.“ | Es werden nur wenige formale Fragen gestellt. |
„Mein Ex-Partner wird mich provozieren.“ | Die Richterin/der Richter sorgt für Ruhe und Sachlichkeit. |
„Es dauert stundenlang.“ | Meist unter 20 Minuten erledigt. |
Online-Durchführung des Scheidungstermins
Nicht erst seit den Zeiten von Covid-19, sondern schon weit davor erlaubten viele Familiengerichte in Deutschland die Online-Durchführung von Scheidungsterminen per Videoverhandlung (§ 128a ZPO).
Das bedeutet: Sie müssen nicht zwingend ins Gerichtsgebäude – der Termin kann auch aus Ihrem Zuhause oder Ihrer Kanzlei stattfinden.
Vorteile der Online-Scheidung:
- Keine Anreise und Wartezeit
- Entspanntere Atmosphäre
- Flexiblere Terminplanung
Voraussetzungen für die Online-Scheidung:
- immer: vorherige Beantragung durch den Anwalt eines der Partner, Zustimmung aller Beteiligten
- immer: Stabile Internetverbindung, Kamera und Mikrofon (Laptop, PC oder Tablet) bei allen Beteiligten
- oft, aber nicht immer: Einvernehmlichkeit der Scheidung
- kann helfen: weiter entfernte Wohnorte der Partner
So sieht die Ladung zu einer Online-Scheidung aus
- Hieran oder an ähnlichen Wendungen erkennen Sie, dass der Termin online stattfinden kann: „...den Beteiligten gestattet, an der anstehenden mündlichen Verhandlung per Video an einem anderen Ort teilzunehmen“
- Hinweis: Ladung enthält einen Zugangslink (meist ohne Notwendigkeit eines Logins oder gar eines Downloads)
- Besonderheit: Enthält den Hinweis, dass die Teilnahme per Video rechtlich dem Erscheinen im Gerichtssaal gleichgestellt ist. Sie können auch ins Sitzungszimmer kommen, müssen dies jedoch nur bis zu 1 Woche vorher ankündigen.
Häufig gestellte Fragen zum Gerichtstermin bzw. Online-Termin
Alles in allem – keine Angst, Ihr Scheidungstermin wird gut
Ihr Scheidungstermin ist meist kürzer, unkomplizierter und weniger belastend, als viele befürchten. Mit dem Wissen um den Ablauf, Ihre Rechte und mögliche Optionen – ob vor Ort oder online – können Sie diesem Schritt gelassen entgegensehen. So können Sie den Termin nicht nur als Ende, sondern auch als Beginn eines neuen, selbstbestimmten Lebensabschnitts sehen.
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Verwendete Quellen:
- Justiz NRW: Scheidung und Folgesachen, abgerufen am 15. August 2025
- iurFRIEND Kanzlei: Wie sieht die Ladung für eine Online-Scheidung aus?, abgerufen am 16. August 2025
- Und, ganz wichtig: eigene Erfahrungen. Wie sollte es bei diesem Thema auch anders sein? :-)