Denken Sie, eine Scheidung kostet immer gleich hohe vierstellige Summen oder mehr? Das ist die Ausnahme und nicht die Regel. Unabhängig davon wurden 2022 mindestens 40% der familienrechtlichen Verfahren durch staatliche Verfahrenskostenhilfe unterstützt, wodurch die Begünstigten keine oder kaum Scheidungskosten zu stemmen hatten.
Aber auch, wenn der Griff aufs Konto zunächst unangenehm ist, zahlt sich eine Scheidung an sich langfristig aus: Eine Scheidung kann sogar zur finanziellen Entlastung beitragen – etwa, wenn Unterhaltsansprüche geklärt sind, gemeinsame Kredite aufgeteilt oder überflüssige Ausgaben beendet werden.
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iurFRIEND bietet deutschlandweit die Online-Scheidung an. Möchten Sie so wenig Aufwand wie möglich für die Abwicklung Ihrer Scheidung haben, ist das sicher eine gute Alternative für Sie. Mit unseren über 15 Jahren Erfahrung im Familienrecht bringen wir auch Sie sicher ans Ziel.
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Welche drei Botschaften nehmen Sie von hier mit?
- Die Kosten einer Scheidung sind gesetzlich geregelt – sie hängen vom Verfahrenswert ab, nicht vom Gutdünken des Gerichts.
- Einvernehmliche Scheidungen sind deutlich günstiger, da nur ein Anwalt beauftragt werden muss.
- Staatliche Hilfen wie Verfahrenskostenhilfe können die Belastung stark reduzieren.
Wie setzen sich Ihre Scheidungskosten zusammen?
Das Herzstück bei der Berechnung der Scheidungskosten ist der sogenannte Verfahrenswert. Dieser Wert spiegelt grob das wirtschaftliche Gewicht des Verfahrens wider und wird vom Gericht festgelegt. Grundlage sind vor allem die Nettoeinkommen beider Ehegatten und gegebenenfalls vorhandenes Vermögen.
Wichtig ist: Den Verfahrenswert zahlen Sie nicht selbst. Er dient lediglich als Berechnungsbasis. Beispiel:
- Liegt der Verfahrenswert bei 12.000 Euro, bedeutet das nicht, dass Sie 12.000 Euro überweisen müssen.
- Stattdessen werden daraus die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren errechnet – und diese liegen in der Praxis nur bei einem Bruchteil des Verfahrenswerts.
Gerichtskosten
Die Gerichtskosten werden pauschal anhand des Verfahrenswerts bestimmt und zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt. Wer finanziell übrigens nicht in der Lage ist, die Scheidungskosten zu tragen, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten ganz oder teilweise – oft sogar ohne Rückzahlungspflicht.
Anwaltskosten
Die Anwaltskosten richten sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert, steigen aber nicht ins Unermessliche.
Besonders günstig ist diesbezüglich die einvernehmliche Scheidung: Hier genügt ein Anwalt, für den, der den Antrag stellt. Der andere Partner stimmt den Anträgen einfach zu. Dadurch halbieren sich die Anwaltskosten im Vergleich zu einer streitigen Scheidung.
Vergleich von Verfahrenswert und realen Scheidungskosten
Viele erschrecken, wenn sie vom Verfahrenswert hören – dabei ist er nur eine Rechengröße. In Wirklichkeit zahlen Sie nur die daraus berechneten Gebühren:
Verfahrenswert | Gerichtskosten (insgesamt) | Anwaltskosten (ein Anwalt) |
6.000 EUR | ca. 450 EUR | ca. 1.100 EUR |
12.000 EUR | ca. 660 EUR | ca. 1.900 EUR |
30.000 EUR | ca. 1.050 EUR | ca. 3.100 EUR |
Häufig gestellte Fragen zu den Kosten bei der Scheidung
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Eine Scheidung muss weder unüberschaubar teuer noch kompliziert sein. Wer gut vorbereitet ist, die rechtlichen Grundlagen kennt und möglichst einvernehmlich vorgeht, behält die Kosten im Griff – und gewinnt Sicherheit für den Neuanfang.
Besonders attraktiv ist heute die Möglichkeit der Online-Scheidung:
- Sie sparen nicht nur Zeit, weil alles digital und bequem von zu Hause erledigt werden kann,
- sondern auch Kosten, da Wege zum Gericht entfallen und viele Abläufe effizienter sind.
- Gleichzeitig profitieren Sie von voller rechtlicher Sicherheit – der gesamte Prozess entspricht einer klassischen Scheidung.
Damit wird die Scheidung planbar, fair und oft günstiger als gedacht – ein klarer Schritt in Richtung finanzieller Freiheit und persönlicher Entlastung.
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Verwendete Quellen:
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Gerichtskostengesetz (GKG)
- Uni Köln: Legal Aid (2022), abgerufen am 25. August 2025