Keine Angst vor Scheidungskosten

Niedrige Gebühren bei Scheidungen mit iurFRIEND

Hero Bild für den Ratgeberzuletzt aktualisiert am: 01.10.2025, geschrieben von Christopher Prüfer

Denken Sie, eine Scheidung kostet immer gleich hohe vierstellige Summen oder mehr? Das ist die Ausnahme und nicht die Regel. Unabhängig davon wurden 2022 mindestens 40% der familienrechtlichen Verfahren durch staatliche Verfahrenskostenhilfe unterstützt, wodurch die Begünstigten keine oder kaum Scheidungskosten zu stemmen hatten.

Aber auch, wenn der Griff aufs Konto zunächst unangenehm ist, zahlt sich eine Scheidung an sich langfristig aus: Eine Scheidung kann sogar zur finanziellen Entlastung beitragen – etwa, wenn Unterhaltsansprüche geklärt sind, gemeinsame Kredite aufgeteilt oder überflüssige Ausgaben beendet werden.

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iurFRIEND bietet deutschlandweit die Online-Scheidung an. Möchten Sie so wenig Aufwand wie möglich für die Abwicklung Ihrer Scheidung haben, ist das sicher eine gute Alternative für Sie. Mit unseren über 15 Jahren Erfahrung im Familienrecht bringen wir auch Sie sicher ans Ziel.

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Welche drei Botschaften nehmen Sie von hier mit?

  1. Die Kosten einer Scheidung sind gesetzlich geregelt – sie hängen vom Verfahrenswert ab, nicht vom Gutdünken des Gerichts.
  2. Einvernehmliche Scheidungen sind deutlich günstiger, da nur ein Anwalt beauftragt werden muss.
  3. Staatliche Hilfen wie Verfahrenskostenhilfe können die Belastung stark reduzieren.

Wie setzen sich Ihre Scheidungskosten zusammen?

Das Herzstück bei der Berechnung der Scheidungskosten ist der sogenannte Verfahrenswert. Dieser Wert spiegelt grob das wirtschaftliche Gewicht des Verfahrens wider und wird vom Gericht festgelegt. Grundlage sind vor allem die Nettoeinkommen beider Ehegatten und gegebenenfalls vorhandenes Vermögen.

Wichtig ist: Den Verfahrenswert zahlen Sie nicht selbst. Er dient lediglich als Berechnungsbasis. Beispiel:

  • Liegt der Verfahrenswert bei 12.000 Euro, bedeutet das nicht, dass Sie 12.000 Euro überweisen müssen.
  • Stattdessen werden daraus die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren errechnet – und diese liegen in der Praxis nur bei einem Bruchteil des Verfahrenswerts.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten werden pauschal anhand des Verfahrenswerts bestimmt und zwischen beiden Ehegatten aufgeteilt. Wer finanziell übrigens nicht in der Lage ist, die Scheidungskosten zu tragen, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. In diesem Fall übernimmt der Staat die Kosten ganz oder teilweise – oft sogar ohne Rückzahlungspflicht.

Anwaltskosten

Die Anwaltskosten richten sich ebenfalls nach dem Verfahrenswert, steigen aber nicht ins Unermessliche.

Besonders günstig ist diesbezüglich die einvernehmliche Scheidung: Hier genügt ein Anwalt, für den, der den Antrag stellt. Der andere Partner stimmt den Anträgen einfach zu. Dadurch halbieren sich die Anwaltskosten im Vergleich zu einer streitigen Scheidung.

Vergleich von Verfahrenswert und realen Scheidungskosten

Viele erschrecken, wenn sie vom Verfahrenswert hören – dabei ist er nur eine Rechengröße. In Wirklichkeit zahlen Sie nur die daraus berechneten Gebühren:

VerfahrenswertGerichtskosten (insgesamt)Anwaltskosten (ein Anwalt)
6.000 EURca. 450 EURca. 1.100 EUR
12.000 EURca. 660 EURca. 1.900 EUR
30.000 EURca. 1.050 EURca. 3.100 EUR

Häufig gestellte Fragen zu den Kosten bei der Scheidung

Nein. Wer sich einvernehmlich scheiden lässt, spart deutlich, weil nur ein Anwalt beauftragt werden muss. Auch die Gerichtskosten fallen dann geringer aus.

Einvernehmlichkeit ist der wichtigste Faktor. Je weniger Streitpunkte das Gericht klären muss, desto niedriger bleiben die Kosten.

Ja. Wer wenig verdient, kann Verfahrenskostenhilfe beantragen. In vielen Fällen übernimmt der Staat die Kosten komplett oder teilweise.

Sie können die Scheidung trotzdem beantragen. Mit Verfahrenskostenhilfe oder Ratenzahlung wird niemand allein gelassen.

Ja. Viele erleben nach der Scheidung eine neue Klarheit: keine gemeinsamen Schulden oder Streit über Ausgaben mehr. Jeder hat wieder Kontrolle über sein eigenes Einkommen – oft ein echter Gewinn an Freiheit.

Mit iurFRIEND zu Ihrer günstigen Online-Scheidung

Eine Scheidung muss weder unüberschaubar teuer noch kompliziert sein. Wer gut vorbereitet ist, die rechtlichen Grundlagen kennt und möglichst einvernehmlich vorgeht, behält die Kosten im Griff – und gewinnt Sicherheit für den Neuanfang.

Besonders attraktiv ist heute die Möglichkeit der Online-Scheidung:

  • Sie sparen nicht nur Zeit, weil alles digital und bequem von zu Hause erledigt werden kann,
  • sondern auch Kosten, da Wege zum Gericht entfallen und viele Abläufe effizienter sind.
  • Gleichzeitig profitieren Sie von voller rechtlicher Sicherheit – der gesamte Prozess entspricht einer klassischen Scheidung.

Damit wird die Scheidung planbar, fair und oft günstiger als gedacht – ein klarer Schritt in Richtung finanzieller Freiheit und persönlicher Entlastung.

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Möchten Sie sich noch anderweitig auf Ihre Scheidung vorbereiten? Dann fordern Sie gern hier bei iurFRIEND unser Gratis-InfoPaket zu Trennung, Scheidung und Unterhalt an.

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Verwendete Quellen:

  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Gerichtskostengesetz (GKG)
  • Uni Köln: Legal Aid (2022), abgerufen am 25. August 2025