Vielleicht schrecken Sie vor der Scheidung zurück, weil Sie glauben, deren Kosten nicht tragen zu können. Sie können beruhigt sein: Niemand muss aus Geldmangel verheiratet bleiben. Wenn Ihr Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, übernimmt der Staat die Kosten Ihrer Scheidung ganz oder teilweise mit der sogenannten Verfahrenskostenhilfe, auch unter Prozesskostenhilfe bekannt. Damit wird sichergestellt, dass Sie auch in schwierigen finanziellen Situationen Ihr Recht auf Scheidung wahrnehmen können.
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Welche drei Botschaften nehmen Sie von hier mit?
- Verfahrenskostenhilfe stellt sicher, dass eine Scheidung auch ohne eigenes Geld möglich ist.
- Der Antrag prüft Einkommen, Ausgaben und Vermögen – es zählt also Ihre individuelle Situation.
- Die Unterstützung kann vollständig übernommen oder in Raten zurückgezahlt werden.
Unterschied zwischen Verfahrenskostenhilfe (VKH) und Prozesskostenhilfe (PKH) bei Scheidung
- Prozesskostenhilfe (PKH) ist der allgemeine Oberbegriff für staatliche Unterstützung bei den Kosten eines Gerichtsverfahrens.
- Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist die familienrechtliche Sonderform der PKH und gilt speziell für Verfahren vor dem Familiengericht – also etwa bei Scheidungen, Unterhaltsstreitigkeiten oder Sorgerechtsverfahren.
Ihre Scheidung soll auch kein „Prozess“ sein, der irgendjemandem von Ihnen „gemacht wird“. Eine Scheidung ist ein Gerichtsverfahren, das keinen Sieger und keinen Unterlegenen kennen soll.
Wer hat Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe?
Verfahrenskostenhilfe wird gewährt, wenn Ihr Einkommen oder Vermögen nicht ausreicht, um die Scheidungskosten selbst zu zahlen. Dabei prüft das Gericht:
- Ihre Einnahmen (z. B. Lohn, Sozialleistungen)
- Ihre festen Ausgaben (Miete, Versicherungen, Unterhaltspflichten)
- Ihr Vermögen
Mythen und Realität zur Verfahrenskostenhilfe
Viele haben falsche Vorstellungen von der Verfahrenskostenhilfe. Manche denken, sie müssten die Scheidung trotzdem komplett selbst zahlen, andere glauben, es sei eine Art „Schuldenfalle“. Die Realität ist klar geregelt.
Ihre Angst… | Reality Check: |
„Ich bekomme nie Unterstützung, weil das Gericht streng ist.“ | Fast 40 % aller Scheidungen laufen mit Verfahrenskostenhilfe. |
„Die Kosten bleiben trotzdem an mir hängen.“ | Bei voller Bewilligung übernimmt der Staat alle Kosten. |
„Ich verschulde mich durch die Hilfe.“ | Rückzahlung nur bei Teilbewilligung und in bezahlbaren Raten. |
„Ich muss alle privaten Details offenlegen.“ | Es werden nur Einkünfte, Ausgaben und Vermögen geprüft. |
Apropos: Welche Unterlagen muss ich wirklich einreichen?
Damit das Gericht prüfen kann, ob Sie Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe haben, müssen Sie bestimmte Unterlagen einreichen.
Typische Unterlagen sind:
- Einkommensnachweise der letzten Monate (z. B. Gehaltsabrechnungen, Bescheide über Arbeitslosengeld, Rente oder Sozialleistungen).
- Nachweise über Ausgaben: insbesondere Mietvertrag, Heiz- und Nebenkostenabrechnungen, Versicherungsbeiträge.
- **Unterlagen zu Unterhaltsverpflichtungen **(z.B. Zahlungen für Kinder oder Ex-Partner).
- Vermögensnachweise: Kontoauszüge, Sparbücher, Lebensversicherungen, ggf. Angaben zu Immobilien oder sonstigem Vermögen (siehe Abschnitte zu Auto und Immobilie).
Kann ich einen Anwalt frei wählen, auch wenn ich VKH beanspruche?
Auch wenn die Kosten vom Staat übernommen werden, haben Sie das Recht, sich den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens auszusuchen. Sie sind also nicht an eine bestimmte „Liste“ oder einen Pflichtverteidiger gebunden.
Manche Anwälte nehmen aus wirtschaftlichen Gründen ungern Mandate mit Verfahrenskostenhilfe an. Ein Anwalt darf Ihr Verfahren auch ablehnen. In der Praxis finden Sie aber fast immer einen Anwalt, der das Mandat übernimmt. Das „fast“ können Sie streichen, wenn Sie die Scheidung über iurFRIEND machen, denn wir akzeptieren grundsätzlich Scheidungen mit Verfahrenskostenhilfe!
Können beide Parteien bei der Scheidung Verfahrenskostenhilfe erhalten?
Ja. Haben Sie beide zu wenig Einkommen, um die Scheidung aus eigener Tasche zu bezahlen, können Sie getrennt voneinander VKH bekommen. Dabei ist es egal, wer Antragsteller der Scheidung und wer Antragsgegner ist.
Was ist mit VKH, wenn ich zwar kein Einkommen habe, aber Vermögen besitze?
Es gibt Schonvermögen, das Sie nicht für die Bezahlung Ihrer Scheidung verwerten müssen. Dieses wurde in den letzten Jahren auch immer weiter angehoben und liegt aktuell im niedrigen fünfstelligen Bereich.
Was ist mit einem Auto bei Verfahrenskostenhilfe?
Ihr Auto kann Ihrem Vermögen hinzuaddiert werden. Wenn es allerdings für den Alltag notwendig ist (Arbeitsweg, Kindertransport etc.), kann davon abgesehen werden. Es kommt auch selten vor, dass jemand ein Auto, das rapide an Wert verliert nach dem Kauf, besitzt, dessen Wert das Schonvermögen sprengt, gleichzeitig aber zu wenig Einkommen oder weiteres Vermögen für die Scheidung hat.
Was ist mit einer noch nicht abbezahlten Immobilie?
Die Behandlung einer noch nicht abbezahlten Immobilie oder einer Immobilie generell bei Verfahrenskostenhilfe (VKH) ist ein Spezialfall.
Selbstgenutzte Immobilie (Eigenheim)
Wenn Sie in der Immobilie wohnen und diese Ihr Lebensmittelpunkt ist, wird sie in der Regel als Schonvermögen anerkannt. Sie müssen also nicht Ihr eigenes Haus oder Ihre Wohnung verkaufen, um die Scheidungskosten zu finanzieren – auch dann nicht, wenn die Immobilie noch nicht abbezahlt ist.
Bei laufender Finanzierung wird das Gericht prüfen, ob tatsächlich verwertbares Vermögen vorhanden ist. Haben Sie hohe Schulden (Restdarlehen fast so hoch wie der Immobilienwert), ist kein nennenswertes Vermögen vorhanden. Gibt es aber einen nennenswerten Überschusswert (Marktwert deutlich höher als Restschuld), kann das Gericht verlangen, dass dieser Wert eingesetzt oder zumindest beliehen wird.
Nicht selbstgenutzte Immobilie (z. B. vermietet)
Hier ist die Lage strenger. Eine vermietete oder als Kapitalanlage gehaltene Immobilie gilt als Vermögen, das Sie grundsätzlich verwerten müssten, bevor VKH bewilligt wird. Die Mieteinnahmen werden außerdem als Einkommen berücksichtigt.
Weitere häufig gestellte Fragen zur Verfahrenskostenhilfe
Alles in allem
Sie müssen keine Angst haben, dass Ihnen das Geld für die Scheidung fehlt. Mit der Verfahrenskostenhilfe ist rechtlich garantiert, dass Sie Ihr Scheidungsrecht unabhängig von Ihrer finanziellen Lage wahrnehmen können. Ob volle Kostenübernahme oder Ratenzahlung: Sie behalten Sicherheit, Planbarkeit und den Weg in Ihre Zukunft.
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Verwendete Quellen:
- justiz.de: Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe (Antrag auf VKH), abgerufen am 27. August 2025
- FFI Verlag: pkh-vkh.de, abgerufen am 27. August 2025
- eigene Erfahrungen – wie sollte es bei diesem Thema auch anders sein :)