Auszug bei Trennung und Scheidung

7 Irrtümer über gemeinsames bzw. getrenntes Wohnen vor der Scheidung

Hero Bild für den Ratgeberzuletzt aktualisiert am: 01.10.2025, geschrieben von Christopher Prüfer

Möchten Sie oder Ihr Partner sich scheiden lassen, wird es Ihnen guttun, wenn jeder alsbald seine eigene Wohnadresse hat. Vorausgesetzt, dies ist finanziell möglich. Die große Frage ist jedoch dabei immer, wer ausziehen muss. Ist Ihre Ehewohnung groß genug, muss es gar nicht zum Auszug kommen. Falls doch, hat zunächst der- oder diejenige, bei dem/der die gemeinsamen Kinder bleiben, die etwas besseren Karten. Gleichwohl gilt dies längstens bis zu Ihrer rechtskräftigen Scheidung, danach werden die Karten neu gemischt. Bis zur Scheidung haben Sie jedoch erst einmal Planungssicherheit.

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Welche drei Botschaften nehmen Sie von hier mit?

  1. Wer auszieht, verliert nicht automatisch seine Rechte an der Wohnung oder am Haus.
  2. Kinderbetreuung und Unterhalt werden unabhängig vom Wohnsitz geregelt.
  3. Das Gericht entscheidet nur über Wohnungszuweisungen, wenn einer der Partner einen Antrag stellt.

Keine Angst als Mieter, erst recht keine Angst als Eigentümer

Viele befürchten, dass mit dem Auszug alle Ansprüche verloren gehen. Tatsächlich gelten klare Regeln:

  • Mietwohnung: Steht man im Mietvertrag, bleibt die vertragliche Verantwortung bestehen – auch wenn man auszieht. Änderungen sind nur mit Zustimmung des Vermieters möglich.
  • Eigentum: Eigentumsrechte ändern sich durch den Auszug nicht. Erst eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder ein Beschluss schafft verbindliche Regelungen.
  • Wohnungszuweisung: Nur in besonderen Fällen (z. B. bei Gewalt oder unzumutbarem Zusammenleben) kann das Gericht eine Wohnungszuweisung aussprechen – und das nur auf Antrag.

Was ist, wenn ich nicht im Grundbuch stehe?

Viele Ehepartner oder Lebensgefährten wohnen gemeinsam in einer Immobilie, sind aber nicht beide im Grundbuch eingetragen.

  • Rechtslage: Wer nicht im Grundbuch steht, ist nicht Eigentümer. Das bedeutet: kein Anspruch auf Verbleib in der Immobilie.
  • Aber: Nutzungsrechte können bestehen, solange die Ehe noch nicht geschieden ist. Das Gericht kann im Rahmen einer Wohnungszuweisung (z. B. zum Schutz der Kinder) die Nutzung vorübergehend zusprechen.
  • Wichtig: Eigentum bleibt beim eingetragenen Eigentümer, unabhängig davon, wer auszieht.

Was ist, wenn ich nicht im Mietvertrag stehe?

Lebt man mit dem Partner in einer Mietwohnung, ohne selbst im Mietvertrag zu stehen, gilt:

  • Rechtslage: Nur die Person/en im Mietvertrag sind Vertragspartner des Vermieters. Derjenige, der nicht im Vertrag steht, hat keine unmittelbaren Rechte gegenüber dem Vermieter.
  • Aber: Als Ehepartner können Ansprüche über das Familienrecht entstehen, z. B. auf Mitbenutzung der Ehewohnung.
  • Wichtig: Wer nicht im Vertrag steht, haftet auch nicht gegenüber dem Vermieter – das kann entlastend sein, wenn es um Mietschulden geht.

Große Irrtümer über die räumliche Trennung vor der Scheidung

Viele denken, dass derjenige, der auszieht, automatisch „alles verliert“. Das ist ein Irrtum. Der folgende Vergleich zeigt die Unterschiede zwischen den Befürchtungen vieler Menschen und im Gegensatz dazu die rechtliche Realität.

Erwartung der BeteiligtenRealität nach geltendem Recht
„Wenn ich ausziehe, verliere ich meinen Anteil an der Wohnung.“Eigentumsrechte oder Mietvertrag bleiben bestehen, unabhängig vom Auszug.
„Die Kinder bleiben automatisch bei dem Elternteil, der in der Wohnung bleibt.“Sorge- und Umgangsrecht bleiben bestehen, solange nichts anderes beantragt wird.
„Das Gericht ordnet den Auszug von allein an.“Nur auf Antrag kann das Gericht eine Wohnungszuweisung aussprechen.
„Wer auszieht, muss sofort den vollen Unterhalt zahlen.“Unterhalt richtet sich nach Einkommen, nicht allein nach der Wohnsituation.

Häufig gestellte Fragen zum Auszug bei Trennung und Scheidung

Nein. Grundsätzlich dürfen beide Partner in der Wohnung bleiben, bis eine einvernehmliche Lösung oder eine gerichtliche Entscheidung vorliegt.

Nicht ohne Antrag beim Familiengericht. Nur in Ausnahmefällen wie Gewalt kann eine Wohnungszuweisung erfolgen.

Er bleibt bestehen, solange er nicht geändert wird. Ohne Zustimmung des Vermieters haften beide Vertragspartner.

Nur persönliche Gegenstände (z. B. Kleidung, Dokumente). Über Hausrat wird gesondert entschieden, wenn keine Einigung besteht.

Nein. Unterhalt richtet sich nach Einkommen und Bedürftigkeit – nicht danach, wer auszieht.

Alles in allem – keine Angst vor Auszug oder Ausziehen müssen bei der Trennung

Der Auszug nach einer Trennung ist ein großer Schritt, viele Ängste sind dabei jedoch unbegründet: Weder verlieren Sie automatisch Ihre Rechte an der Wohnung, noch bedeutet der Auszug den Verlust von Unterhalt oder Sorgerecht. Wichtig ist, zu wissen, welche Regeln gelten, und dass Sie alle Schritte selbst in der Hand haben.

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Verwendete Quellen:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – §§ 1361b, 1568a (Wohnungszuweisung, Hausrat)
  • Zivilprozessordnung (ZPO) – Verfahrensregeln bei Wohnungszuweisung
  • Praxisleitfaden Familienrecht (aktuelle Kommentierung)