Laut Statistischem Bundesamt haben über 90 % der getrennten Eltern in Deutschland das gemeinsame Sorgerecht. Plagen Sie sich trotzdem, oder auch gerade deswegen mit solchen Befürchtungen:
- „Werde ich sie nicht mehr aufwachsen sehen?“ *
Nun, eine Trennung verändert gewiss den gesamten Alltag: Routinen brechen weg, gemeinsame Erlebnisse verschieben sich – und die Vorstellung, nicht mehr bei jedem Entwicklungsschritt dabei zu sein, schmerzt.
Doch die Realität ist meist eine andere: In Deutschland gilt in aller Regel das gemeinsame Sorgerecht, und das Umgangsrecht stellt sicher, dass Kinder beide Eltern erleben dürfen. Genau deshalb müssen Sie keine Angst haben, Ihre Kinder zu verlieren.
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Welche drei Botschaften nehmen Sie von hier mit?
- Kinder „verlieren“ Sie nach einer Trennung in der Regel nicht – das gemeinsame Sorgerecht bleibt bestehen.
- Umgangsrecht stellt sicher, dass Kinder beide Eltern regelmäßig sehen.
- Nur in Extremfällen (z. B. Kindeswohlgefährdung) greift das Gericht ein und beschränkt den Kontakt.
Unterschied Sorgerecht und Umgangsrecht
Viele Eltern verwechseln das Sorgerecht mit dem Umgangsrecht und fürchten, dass ihnen nach der Trennung alle Rechte entzogen werden könnten. Auch Schlagzeilen über Einzelfälle, in denen ein Elternteil kaum noch Kontakt hat, verstärken diese Befürchtung. Doch beide Begriffe bedeuten etwas komplett anderes.
Was ist das Sorgerecht?
Das Sorgerecht beschreibt die rechtliche Verantwortung für ein Kind. Es umfasst alle wesentlichen Entscheidungen – etwa zur Schulwahl, medizinischen Behandlungen oder zur religiösen Erziehung. In Deutschland bleibt das gemeinsame Sorgerecht nach einer Trennung in der Regel bestehen. Nur in Ausnahmefällen, wenn das Kindeswohl gefährdet ist, kann einem Elternteil das Sorgerecht ganz oder teilweise entzogen werden.
Was ist das Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht dagegen regelt, wann und wie häufig ein Elternteil Zeit mit dem Kind verbringt. Selbst wenn ein Elternteil nicht das tägliche Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, besteht in aller Regel das Recht – und die Pflicht – zum persönlichen Umgang mit dem Kind. Ziel ist es, dass Kinder weiterhin zu beiden Elternteilen eine stabile Beziehung aufbauen und pflegen können.
Wer hat normalerweise das Sorgerecht?
Viele Eltern sind unsicher, wie das Sorgerecht rechtlich geregelt ist – insbesondere, ob sich eine Trennung oder eine fehlende Ehe auf die Entscheidungsmacht über das Kind auswirkt. Grundsätzlich unterscheidet das Gesetz danach, ob die Eltern bei der Geburt des Kindes verheiratet sind oder nicht.
Verheiratete Eltern
Bei verheirateten Eltern besteht von Geburt an automatisch das gemeinsame Sorgerecht. Beide Elternteile sind gleichermaßen für wichtige Entscheidungen im Leben des Kindes zuständig – etwa in Bezug auf Erziehung, Gesundheit oder Schule. Auch eine spätere Trennung oder Scheidung ändert an dieser gemeinsamen Verantwortung in der Regel nichts. Erst wenn das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils entscheidet, kann das Sorgerecht ganz oder teilweise einem Elternteil allein übertragen werden, sofern dies dem Kindeswohl dient.
Unverheiratete Eltern
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, liegt das Sorgerecht zunächst allein bei der Mutter. Der Vater kann das gemeinsame Sorgerecht erhalten, wenn beide Eltern eine Sorgeerklärung beim Jugendamt oder Notar abgeben. Stimmt die Mutter dem nicht zu, hat der Vater die Möglichkeit, beim Familiengericht das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen. In den meisten Fällen wird diesem Antrag stattgegeben, solange keine Gründe entgegenstehen, die das Wohl des Kindes gefährden könnten.
Wer hat das Umgangsrecht?
Das Umgangsrecht ist eng mit dem Betreuungsmodell verbunden, für das sich die Eltern nach einer Trennung entscheiden oder das durch ein Gericht festgelegt wird. Erst wenn klar ist, wie das Kind künftig lebt, ergibt sich, ob beide Eltern gleichermaßen oder ein Elternteil schwerpunktmäßig das Umgangsrecht ausübt.
Betreuungsmodelle im Überblick
- Residenzmodell: Das Kind lebt überwiegend bei einem Elternteil, während der andere regelmäßige Umgangszeiten (z. B. an Wochenenden oder in den Ferien) erhält.
- Wechselmodell: Das Kind verbringt annähernd gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen. Umgangsrecht und Betreuung sind hier weitgehend ausgeglichen.
- Nestmodell: Das Kind bleibt in der gemeinsamen Wohnung („Nest“), während die Eltern sich mit der Betreuung abwechseln. Auch hier üben beide Elternteile das Umgangsrecht gleichermaßen aus.
Wer das Umgangsrecht erhält
- Bei einseitiger Betreuung (Residenzmodell): Der betreuende Elternteil übernimmt den Alltag, der andere hat ein eigenständiges Umgangsrecht, das sicherstellen soll, dass eine enge Bindung zum Kind erhalten bleibt.
- Bei gleichwertiger Betreuung (Wechsel- oder Nestmodell): Beide Elternteile haben gleichermaßen Umgangsrecht und Betreuungspflichten. Es gibt hier keinen „Umgangselternteil“, da beide im Alltag gleich eingebunden sind.
- Gerichtliche Entscheidung: Kommt es zu keiner Einigung, legt das Familiengericht das Modell und damit auch die Ausgestaltung des Umgangsrechts im Sinne des Kindeswohls fest.
Gemeinsames Sorgerecht – was entscheiden Sie gemeinsam, was alleine?
Das gemeinsame Sorgerecht bedeutet nicht, dass jede Kleinigkeit abgestimmt werden muss. Vieles im Alltag darf jeder Elternteil selbst entscheiden. Nur bei grundlegenden Fragen, die das Leben des Kindes langfristig prägen, ist die Zustimmung beider Eltern erforderlich.
Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Beispiele:
Entscheidungen, die beide Eltern gemeinsam treffen müssen | Entscheidungen, die jeder Elternteil alleine treffen darf (Alltagssorge) |
Wahl der Schule oder Ausbildungsrichtung | Tagesablauf, Essenszeiten, Freizeitgestaltung |
Religiöse Erziehung | Arztbesuche bei Alltagskrankheiten (z. B. Erkältung) |
Wahl des Wohnortes (Wohnortwechsel) | Kleidung, Ernährung, Hobbys |
Wichtige medizinische Eingriffe (Operationen, Therapien) | Arztwahl für Routineuntersuchungen |
Beantragung von Reisepass oder Auslandsreisen, Staatsbürgerschaftswechsel | Betreuung durch Dritte (z. B. Großeltern, Babysitter) |
Namensänderung des Kindes | Teilnahme an Geburtstagen, Ausflügen, Freizeitveranstaltungen |
Häufig gestellte Fragen zu Sorgerecht und Umgangsrecht
Alles in allem
Sie müssen keine Angst haben, Ihre Kinder zu verlieren. Das gemeinsame Sorgerecht bleibt fast immer bestehen, und das Umgangsrecht stellt sicher, dass Kinder beide Eltern erleben.
Auch wenn Konflikte auftreten: Das Recht schützt Ihre Rolle als Mutter oder Vater. So können Sie sicher sein, Ihre Kinder weiterhin aufwachsen zu sehen – unabhängig von Trennung und Scheidung.
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Verwendete Quellen:
- Justiz auf einen Blick, Ausgabe 2011
- Deutscher Familiengerichtstag e. V. – Empfehlungen zum Umgangsrecht
- Statistisches Bundesamt: Adoptionen und Sorgerecht, abgerufen am 27. August 2025