Keine Angst vorm Scheidungsanwalt

Mit diesen Fragen bereiten Sie sich gut vor!

Hero Bild für den Ratgeberzuletzt aktualisiert am: 01.10.2025, geschrieben von Christopher Prüfer

Vielleicht haben Sie schon lange überlegt, endlich einen Anwalt für Ihre Scheidung zu kontaktieren – und doch zögern Sie, weil der erste Termin einschüchternd wirkt. Guter Hinweis für Sie: Es gibt keinen Grund zur Angst. Der Scheidungsanwalt ist Ihr rechtlicher Begleiter, der Ihnen Klarheit gibt, Fragen beantwortet und den Weg in geordnete Bahnen lenkt. In diesem Artikel finden Sie 20 Beispielfragen, die Ihnen in der einen oder anderen Form gestellt werden könnten.

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Wenn Ihnen der Gang in eine Kanzlei zu groß erscheint, gibt es eine einfache Alternative: Über unseren Scheidungsservice wird Ihnen ein handverlesener Anwalt zugeordnet, der Sie seriös und zuverlässig begleitet – ganz ohne den Druck eines klassischen Kanzleibesuchs. Den ersten Schritt (und im Idealfall auch alle anderen bei der Online-Scheidung) können Sie ganz unkompliziert von zu Hause aus machen, indem Sie einen kostenlosen Kostenvoranschlag anfordern. So erhalten Sie sofort eine transparente Einschätzung zu den möglichen Kosten Ihrer Scheidung über iurFRIEND.

Typische Befürchtungen vs. Realität beim ersten Anwaltstermin

Viele Ängste drehen sich um die Frage: „Was passiert in diesem Termin?“ Die folgende Übersicht zeigt typische Sorgen – und wie der Termin tatsächlich abläuft.

Ich befürchte…In Wirklichkeit passiert…
„Der Anwalt wird mich mit Paragraphen überfordern.“Die Beratung erfolgt in klarer Alltagssprache.
„Ich muss alles sofort wissen und perfekt vorbereitet sein.“Der Anwalt fragt strukturiert nach und führt Sie durch den Termin.
„Ich werde direkt zu hohen Zahlungen verpflichtet.“Wie viel Sie zahlen, haben Sie bereits davor in einer transparenten Kostenübersicht erfahren.
„Es wird ein unangenehmes Verhör.“Es geht um Ihre Geschichte – Sie geben die Richtung vor.

Welche Informationen möchte Ihr Anwalt von Ihnen erhalten?

Wie in vielen rechtlichen Angelegenheiten beginnt auch ein Scheidungsgespräch mit den grundlegenden Themen und nähert sich Schritt für Schritt den Details. Im Folgenden finden Sie beispielhaft 20 typische Fragen, die Ihr Anwalt stellen könnte (ohne Anspruch auf Vollständigkeit).

Fragen zur Trennung

  • Leben Sie bereits getrennt?
  • Seit wann genau besteht die Trennung?
  • Auf welche Weise wurde die Trennung vollzogen?
  • Stellt Ihr Ehepartner die Trennung in Frage?
  • Besteht noch die Möglichkeit einer Versöhnung?
  • Kommt für Sie eine einvernehmliche Scheidung in Betracht?

Fragen zu vorhandenen Vereinbarungen und Unterlagen

  • Liegt bereits Schriftverkehr mit Ihrem Ehepartner nach der Trennung vor?
  • Existiert ein Ehevertrag?
  • Haben Sie schon Absprachen über die Folgen von Trennung oder Scheidung getroffen?

Fragen zu den Kindern, wenn es gemeinsame Kinder gibt

  • Wer übernimmt die Betreuung bzw. wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
  • Können Sie sich über das Umgangsrecht verständigen?
  • Ist das Sorgerecht zwischen Ihnen umstritten?

Fragen zu Unterhalt und finanziellen Aspekten

  • Ist Ihr Ehepartner bereit bzw. sind Sie in der Lage, Kindesunterhalt zu zahlen?
  • Beantragen Sie oder Ihr Partner Trennungsunterhalt für die Zeit bis zur Scheidung?
  • Sind Sie oder ist Ihr Partner nach der Scheidung auf nachehelichen Unterhalt angewiesen (und falls ja: aus welchen subjektiven Gründen)?
  • Möchten Sie einen Zugewinnausgleich geltend machen?
  • Sind in Ihrem Rentenversicherungskonto bereits alle relevanten Zeiten für den Versorgungsausgleich erfasst?
  • Haben Sie Ihren Hausrat aufgeteilt?
  • Welche gemeinsamen Verbindlichkeiten bestehen noch?
  • Kennen Sie die Einkommens- und Vermögensverhältnisse Ihres Ehepartners, und haben Sie dazu Unterlagen?

Keine Angst – Sie müssen nicht einmal die Hälfte der Frage beantworten können

Viele Mandanten glauben, sie müssten schon beim ersten Gespräch mit dem Scheidungsanwalt jede Frage beantworten können. Das ist nicht so.

Sie sollten nur das beantworten, was Sie sicher wissen. Alles andere kann nachgereicht werden – Unterlagen, Zahlen oder Details.

Ein erfahrener Anwalt baut die Beratung Schritt für Schritt auf. Es ist völlig normal, dass nicht alle Informationen sofort vorliegen. Entscheidend ist, dass Sie offen über das sprechen, was Sie belastet, und gemeinsam geklärt wird, wie Sie die fehlenden Punkte nachreichen können.

Es ist kein Makel, etwas nicht zu wissen. Der Anwalt ist dafür da, Struktur zu geben und Sie sicher durch den Prozess zu führen.

Häufig gestellte Fragen zum ersten Termin beim Scheidungsanwalt

Ja. Viele Kanzleien bieten heute Video- oder Telefontermine an – bequem und zeitsparend.

Dann können Sie problemlos einen anderen Anwalt wählen. Vertrauen ist entscheidend für die Zusammenarbeit.

Nein. Der erste Termin findet nur mit Ihnen statt. Manche Anwälte lassen den Partner als stillen Beisitzer zu, müssen ihn aber hinausbitten, sobald es Ihnen als eigentlichem Mandanten strategisch von Nachteil wäre, wenn der andere weiter zuhören würde.

Nein. Ein Antrag wird nur gestellt, wenn Sie es wünschen und auch nur, wenn der Anwalt es darf. Dies ist vor Ablauf des Trennungsjahres meist nicht möglich.

Es gibt die Möglichkeit der Beratungshilfe oder später auch der Verfahrenskostenhilfe. So wird niemand ohne rechtlichen Beistand gelassen.

Alles in allem

Sie sehen: Der erste Termin beim Scheidungsanwalt ist kein Grund zur Angst, sondern eine Chance zur Orientierung. Sie erhalten Antworten, einen klaren Fahrplan und das sichere Gefühl, nicht allein zu sein.

Nutzen Sie die Beratung, um Ihre nächsten Schritte bewusst und gut informiert zu gehen. So wird aus der Angst vor dem ersten Termin ein befreiender Moment der Klarheit – und der Beginn Ihres neuen Lebenskapitels.

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Weitere Alternative, wenn Sie noch keine rechtliche Betreuung haben: Führen Sie ein Orientierungsgespräch mit unserem InfoPOINT zu den ersten Fragen Ihrer Trennung, Scheidung oder Unterhaltsansprüche. Darin geht es zwar rechtlich nicht ins Detail, aber jeder fängt an einem anderen Ausgangspunkt an, und unsere freundlichen Mitarbeiter:innen haben noch jede Anrufer und jeder Anruferin bei einem familienrechtlichen Problem weiterhelfen können. Wir freuen uns unter 0800 34 86 72 3 auf Ihren Anruf, alternativ erreichen Sie uns unter scheidung.de/whatsapp-chat per WhatsApp.

Verwendete Quellen: